Der Weg zum Führerausweis

Der Weg zum Führerausweis Kat. B (Auto) in zwei Phasen

(gilt für Kanton Baselland, andere Kantone teils abweichender Ablauf)

Phase 1

    • Nothelferkurs besuchen (6 Jahre gültig)




    • Theorie lernen


    Theorieunterricht beim Fahrlehrer sind von Seiten der Fahrschüler nicht mehr gefragt, deshalb selbständig lernen mit:  Theoriebuch, Lern-CD, USB-Stick, Online-Lernportal, App, Lernkarten, etc.




    • Gesuch Lernfahrausweis beantragen bei: Gemeindeverwaltung, Strassenverkehrsamt / MFK, kantonalem Polizeiposten oder vom Internet herunterladen
      BL* BS SO AG mit 17 Jahren, frühestens zwei (2) Monate vorher 



    • fortfahren mit der Theorie lernen
    • Gesuch (*) Lernfahrausweis vollständig und korrekt ausfüllen (MFK BL): den Sehtest (nicht älter als zwei (2) Jahre), ein (1) farbiges Passfoto (nicht älter als ein (1) Jahr) und den Nothelferausweis (Original) beilegen. Bei der Gemeinde (Einwohnerkontrolle) persönlich die Angaben bestätigen lassen. Auch ID oder Pass mitbringen (alles wird geprüft und an MFK weitergeleitet).



    • fortfahren mit der Theorie lernen
    • Erhalt der Zulassungsbewilligung und der Anmeldekarte zur Basistheorieprüfung. Frühestens 6 Wochen vor dem 17. Geburtstag



    • fortfahren mit der Theorie lernen
    • Anmelden zur Basistheorieprüfung



    • BASISTHEORIEPRÜFUNG (Münchenstein oder Liestal) absolvieren und bestehen. Die Prüfung erfolgt am Computer in den Sprachen DE, FR oder IT. Frühestens ein (1) Monat vor dem 17. Geburtstag
    • Erhalt des Lernfahrausweises (zwei (2) Jahre gültig), frühestens wenn das 17. Lebensjahr erreicht ist.



    • Fahrstunden bei der Fahrschule Bettina Buess belegen
      private Lernfahrten: nicht vergessen, Begleitperson muss mind. 23 Jahre alt sein und seit mind. drei (3) Jahren den Führerausweis besitzen.
    • Besuch des obligatorischen Verkehrskundeunterrichtes (VKU).

    Vier (4) Abende à zwei (2) Stunden (Mo, Di, Mi, Do), organisiert durch die Fahrschule (zwei (2) Jahre gültig).

    • PRAKTISCHE FÜHRERPRÜFUNG Anmeldung üblicherweise durch Fahrschule



    • Erhalt des Führerausweises Kat. B (Auto) für drei (3) Jahre auf Probe.


    haken


Phase 2

    • Innerhalb der drei (3) Jahre Probezeit einen (1) Tage Weiterausbildung (WAB) belegen. Vermittlung durch die Fahrschule





    • Nach drei (3) Jahren Erhalt des definitiven Führerausweises (unbeschränkt).


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